AGB

AGB

1. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages

Anfragen können telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Es muss immer eine Willenserklärung des Gastes und eine nachfolgende Bestätigung durch uns vorliegen, damit die Buchung zustande kommt. Die nachfolgende Bestätigung kann per E-Mail oder mündlich erfolgen.

2. Kosten

2.1. Frühstück inklusive

Im angegebenen Zimmerpreis ist immer der Preis für das Frühstück mit enthalten.

2.2. Kurbeitrag

Für Personen ab 18 Jahren erhebt die Stadt Gunzenhausen einen Kurbeitrag. Dieser beträgt 1,50 € pro Tag und Gast. Dieser Kurbeitrag wird auf den jeweiligen Übernachtungspreis aufgeschlagen.

2.3. Kinder-Ermäßigung

Für Kinder haben wir ermäßigte Übernachtungspreise:
– Babys übernachten kostenfrei im Babybett im Zimmer der Eltern.
– Kleinkinder bis zum 4. Lebensjahr übernachten kostenfrei im Elternbett.
– Kinder vom 5. bis zum 10. Lebensjahr zahlen 18,00 € für eine Übernachtung mit Frühstück.

2.4. Saison-Zuschlag und -Ermäßigung

Während der Hauptsaison von Ende April bis einschließlich zum 2. Oktoberwochenende gilt in unserem Haus ein Zuschlag von 10% bei 1 – 2 Nächten.

Ab 3 Nächten in der Nebensaison gewähren wir 10% Ermäßigung.

2.5. Akzeptierte Zahlungsmittel

Gezahlt werden kann in bar, per EC-Karte, Visa und MasterCard.

3. Anzahlung

Eine Reservierung für 1 Nacht erfolgt nur gegen Anzahlung in Höhe von 40 Euro pro Gast. Der Zahlungseingang hat mindestens 3 Tage vor Ankunft zu erfolgen.

4. An- und Abreise

4.1. Anreise/Check-in

Am Anreisetag stehen Ihnen die Zimmer ab 15 Uhr zur Verfügung. Nach vorheriger Absprache auch früher.

4.2. Spätanreise

Wir erwarten Ihre Anreise zwischen 15 und 18 Uhr. Eine Anreise nach 18 Uhr ist nach Absprache möglich. Der Gast ist verpflichtet, Verspätungen rechtzeitig mitzuteilen.

4.3. Nichtanreise/No-Show

Im Falle einer Nichtanreise erhebt unser Stadthotel den Anspruch auf den vollen Übernachtungspreis.

4.4. Abreise/Check-out

Am Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens 10.00 Uhr geräumt sein.

5. Keine Haustiere

In unserem Stadthotel ist die Unterbringung von Haustieren nicht gestattet.

6. Fundsachen

Vergessene Gegenstände und Wertsachen werden 6 Monate lang im Stadthotel aufbewahrt. Wenn Sie etwas vermissen sollten, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei uns. Gerne senden wir Ihnen Ihr Eigentum gegen Erstattung anfallender Unkosten zurück.

7. Rauchfreies Haus

Das kleine Stadthotel ist ein Nichtraucherhaus. Das schließt ein generelles Rauchverbot auch bei geöffnetem Zimmerfenster ein. Bei Nichteinhaltung wird eine Gebühr von 150,00 € / Tag und Zimmer erhoben. Diese Gebühr resultiert aus dem zusätzlichen Reinigungsaufwand des Zimmers sowie aus dem zu erwartenden Nutzungsausfall. Bei Brandschäden können weitere erhebliche Kosten entstehen.

8. Kündigung des Beherbegungsvertrages

Bei Verstößen gegen den einen oder mehreren der oben genannten Regelungen ist das Hotel La Vigne jederzeit berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Die Pflicht des Gastes zur Bezahlung der gebuchten Übernachtung bleibt bestehen.

9. Schadenersatz

9.1. Beschädigung, Verschmutzung, Schlüsselverlust

Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude und Inventar, sowie beim Verlust des Schlüssels (Schließanlage!) ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu ersetzen.

9.2. Melden von Schäden

Sollten Sie versehentlich einen Schaden bei uns verursachen, so bitten wir Sie, diesen umgehend zu melden. Nicht gemeldete Sachbeschädigungen werden umgehend zur Anzeige gebracht. Schäden, welche erst nach der Abreise von unseren Mitarbeitern festgestellt werden, werten wir als nicht gemeldete Sachbeschädigung.

9.3. Begleichen von Schäden

Schadensersatzzahlungen sind unverzüglich in bar zu leisten. Einen nachträglich festgestellten Schaden stellen wir dem Verursacher in Rechnung.

9.4. Anzeige

Diebstahl und mutwillige Sachbeschädigung wird umgehend zur Anzeige gebracht.